NACH OBEN

Promotion

Aktuelle Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie 2017

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (§ 18) :

(1) Diese Promotionsordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Ruhr-Universität Bochum in Kraft.

(2) Die Ordnung findet nach Inkrafttreten für alle neu anfangenden Doktoranden Anwendung. Kandidaten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung bereits die Anerkennung als Doktorand erwirkt haben, können wahlweise die bisher in der Fakultät geltende Promotionsordnung in Anspruch nehmen.

Verwaltungsablauf – Promotionsordnung 2017

Betreuungsvereinbarung - Promotionsordnung 2021

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Alte Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie 2012
 

Promotionsausschuss

Wichtigste Aufgaben des Promotionsausschusses sind:

Die Beschlussfassung über die Wahl des Doktorgrades sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren,  auf Vorschlag des Kandidaten und nach Anhörung der vorgesehenen Gutachter, Benennung der Gutachter für die Dissertation und gegebenenfalls Anforderung weiterer Gutachten, die Benennung der Mitglieder der Prüfungskommission.
 
Der Promotionsausschuss besteht aus dem Dekan als Vorsitzendem und den Mitgliedern des Fakultätsrates mit Ausnahme des Vertreters der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.