NACH OBEN

FAQs



Was muss ich bei der Kommunikation mit dem Prüfungsamt beachten?

Sie erreichen das Prüfungsamt am besten per E-Mail oder telefonisch während der Öffnungszeiten in den Sprechstunden. Mitteilungen des Prüfungsamts erfolgen aus Datenschutzgründen nur an Ihre RUB-Email-Adresse. Bitte geben Sie bei Anfragen an das Prüfungsamt per E-Mail immer ihre Matrikelnummer an. Alle unsere Systeme arbeiten Matrikelnummerbasiert und das erleichtert uns die Bearbeitung ungemein.

Wo finde ich wichtige Informationen?

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage. Wichtige Termine und Ankündigungen werden intern vom Prüfungsamt über den Moodle Kurs Informationen für Psychologie-Studierende veröffentlicht. Um alle wichtigen Informationen zu erhalten, melden Sie sich unbedingt für den Moodle Kurs an. Das Passwort für den Moodle Kurs „Informationen für Psychologie-Studierende“ erhalten Sie von der Fachschaft oder im Prüfungsamt.

Wie nutze ich die Suchefunktion dieses FAQs?

Klappen Sie zunächst über den Button "alle Antworten aufklappen" alle Felder auf. Dann können Sie mit Strg+F/Ctrl F nach Schlagworten suchen.

Wann sind die Sprechstunden des Prüfungsamts?

Unsere Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage. Sie können einfach während unserer Öffnungszeiten zu den Bachelor- und Mastersprechstunden vorbeikommen, eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig. Sämtliche Anfragen können Sie uns auch per E-Mail stellen. Ihre E-Mail Anfragen beantworten wir zudem meist innerhalb eines Tages.  

Aufbau des Studiums


Wie lang ist die Regelstudienzeit?

Die Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang beträgt sechs Semester, in den Masterstudiengängen vier Semester. Die Studiengänge sind modularisiert aufgebaut. Die Module können in Anhang 1 der jeweiligen Prüfungsordnungen eingesehen werden.

Was ist ein Modul?

Module bezeichnen eine Gruppe zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, Lehr- und Lerneinheiten. Sie sind zu prüfbaren Blöcken zusammengefasst und bestehen am häufigsten aus Vorlesungen und Seminaren. Die meisten Module bestehen aus zwei bis drei Veranstaltungen und sind auf ein bis zwei Semester angelegt.

Woher weiß ich, welche Veranstaltung zu welchem Modul gehört?

Die Zuordnung der Veranstaltungen zu Modulen ist dem jeweiligen Veranstaltungsverzeichnis zu entnehmen und kann nicht beliebig gewählt werden. Schon bei der entsprechenden Semesterplanung muss man daher darauf achten, um dafür zu sorgen, dass die passenden Veranstaltungen für den Abschluss eines Moduls belegt werden. Besuchte Veranstaltungen, die nur Modulteile darstellen, oder einem anderen Studiengang zugeordnet sind, können entweder als Wahlpflichtleistung oder als „Zusatzleistung“ (eine Leistung, deren Bewertung nicht in die Gesamtnote eingeht) aufgenommen werden.

Sind alle Module benotet?

Die meisten Leistungen werden mithilfe einer Note bewertet, es gibt aber auch Veranstaltungen, die unbenotet sind.

Wann ist ein Modul bestanden?

Ein Modul ist erfolgreich absolviert, wenn die Modulnote mindestens 4,0 (ausreichend) beträgt. Bei einem erfolgreich absolvierten Modul werden stets die diesem Modul insgesamt zugeordneten Kreditpunkte zuerkannt. Sie werden im Zeugnis neben den Benotungen ausgewiesen.

Was sind Kreditpunkte?

Je nach dem in Stunden gemessenen studentischen Arbeitsaufwand (work load) um ein bestimmtes Modul zu absolvieren, werden so genannte Kreditpunkte (Leistungspunkte) vergeben. Die Vergabe ist abhängig von erfolgreich abgelegten Leistungsnachweisen und sagt nichts über die Qualität dieser Nachweise. Dafür sind zusätzlich die Leistungsbewertungen (Noten) vorgesehen. Ein Kreditpunkt spiegelt einen etwa 30 Stunden umfassenden studentischen Arbeitsaufwand wieder. Pro Semester werden etwa 30 Kreditpunkte vergeben, damit der studentische Zeitaufwand etwa 900 Stunden beträgt, wobei einer zweistündigen Veranstaltung meist 3 Kreditpunkte zugewiesen werden. Zum Abschluss des sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs benötigt man insgesamt 180 Kreditpunkte. Zum Abschluss der viersemestrigen Master-Studiengänge benötigt man 120 Kreditpunkte.

Wie wird benotet?

Gleichzeitig gibt es für erfolgreich abgelegte Leistungsnachweise in einer Veranstaltung meist auch eine Leistungsbewertung („Note“). Sie ist natürlich individuell je nach Qualität der zu bewertenden Leistung verschieden. Die verwendeten Noten sind 1 (sehr gut), 2 (gut), 3 (befriedigend), 4 (ausreichend) und 5 (nicht ausreichend). Eine Leistung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn sie mit mindestens “ausreichend” (4,0) bewertet wurde. Die Fakultät für Psychologie nutzt in der Regel als Bewertungsart Drittelnoten. Bei manchen Modulen können neben der Modulprüfung zusätzliche Qualifikationsnachweise (z.B. Seminarbeitrag) benotet werden. Dies kann zu einer Verbesserung der Modulnote führen (Bonussystem). Die Abschlussnote oder Gesamtnote setzt sich aus den Noten der studienbegleitenden Modulprüfungen und den Noten der Abschlussprüfung(en) und der Abschlussarbeit zusammen.

Wie wird gewichtet?

Die Summe der Kreditpunkte errechnet sich aus allen bestandenen, dem Studiengang zugeordneten Modulen und den Abschlussprüfung(en) sowie der Bachelor-Arbeit im 1-Fach-Bachelor-Studiengang. Die Durchschnittsnote ist das nach Kreditpunkten gewichtete arithmetische Mittel aller benoteten, bestandenen und dem Studiengang zugeordneten Module sowie der Abschlussprüfung(en) und der Bachelor-Arbeit. Nicht zu dem Studiengang gehörende Leistungen (zusätzliche Leistungen) sind nicht berücksichtigt.

Im Studium


Welche Arten von Prüfungen gibt es?

Alle Prüfungen erfolgen modulbezogen und studienbegleitend. Eine Prüfung kann sein: eine Klausurarbeit, eine mündliche Prüfung, ein Seminarbeitrag oder ein schriftlicher Bericht und soll innerhalb des Semesters abgelegt werden, in dem die betreffende Lehrveranstaltung stattfindet. Auf Antrag kann der Prüfungsausschuss weitere, alternative Prüfungsformate zulassen. Die Art der geforderten Prüfungsleistung in einer Lehrveranstaltung muss zu Beginn eines jeden Semesters bekannt gemacht werden.

Wie wird bewertet?

Sobald die Bewertungen aller Prüfungen in allen Modulteilen eines Moduls vorliegen, wird eine gewichtete Durchschnittsbewertung des Moduls vorgenommen. Dabei werden die erreichten Noten in den einzelnen Modulteilen mit ihren entsprechenden Gewichtungsfaktoren (in Prozenten) multipliziert und diese Produktwerte addiert; diese Summe stellt dann die Gesamtmodulbewertung dar.

Wie funktioniert das Bonussystem (Prüfungsordnungsversion 2020/2022)?

Ab der Prüfungsordnung 2020 gibt es ein Bonussystem. An welchen Modulen das Bonussystem greift, steht jeweils im Modulhandbuch. Die Modulprüfung ist beim Bonussystem in der Regel die Klausur. Die Studierenden erhalten einen Seminarbonus auf die Klausurnote, sofern das Seminar besser ausgefallen ist als die Klausur (vgl. https://www.psy.ruhr-uni-bochum.de/psy/mam/downloads/studium/erl%C3%A4uterung_des_bonussystems.pdf ). Falls das Seminar schlechter ausgefallen ist, hat es keinen Einfluss auf die Klausurnote. Module, die aus zwei Vorlesungen und einem Seminar bestehen, haben einen anders gewichteten Bonus, als Module, die aus einer Vorlesung und einem Seminar besehen. In eCampus ist es so abgebildet, dass es drei Leistungseinträge gibt: „Klausur“, „Seminar“ und „Klausur mit Seminarbonus“. Das Modul kann von den Studierenden erst zusammengefügt werden, wenn alle drei Bestandteile in eCampus eingetragen wurden. Ein Beispiel finden Sie anhand des Moduls „Lernen“ hier: https://ruhr-uni-bochum.sciebo.de/s/s1PeeAKrUPJgU5m
Ein Beispiel für ein Modul mit zwei Vorlesungen und einem Seminar finden Sie anhand des Moduls „Kognition“ hier: https://ruhr-uni-bochum.sciebo.de/s/0StabiXhgh2MEWl

Wo finde ich Angebote für Versuchspersonenstunden (VPN)?

Sie finden aktuelle Studien im SONA-Versuchspersonenportal. Einzelheiten zur Benutzung von SONA stehen im SONA-Handbuch für Versuchspersonen, welches Sie im Moodle-Kurs Informationen für Psychologie-Studierende finden. Ältere, aber noch aktive Studien sind im VPN-Portal zu sehen. 

Wie lasse ich mir die Versuchspersonenstunden (VPN) digital bescheinigen?

Zukünftig können Sie sich Ihre VPN-Stunden als Sammelbescheinigung über SONA bescheinigen lassen (vgl. SONA-Handbuch für Versuchspersonen). Studien aus dem alten VPN-Portal können Sie übergangsweise noch über das folgende Online-Formular anfordern: https://www.ruhr-uni-bochum.de/psy-dekanat/vpn/bescheinigung. Sie erhalten für jede Studie eine PDF Datei, sobald die Bestätigung über den Leiter erfolgt ist. Der Prozess erfolgt anonymisiert und Datenschutzkonform anhand des Codes. Hier finden Sie einen FAQ zu dem Portal: https://dbs-lin.rub.de/psypra/vpnform/vpschein_help.php Das Prüfungsamt hat keinen Einblick in das Portal. Zur Anrechnung Ihrer VPN Stunden senden Sie bitte alle 45 Stunden in einer PDF Datei ein.

Kann ich die Versuchspersonenstunden (VPN) reduzieren?

Nein, die VPN Stunden sind ein wichtiger Bestandteil des Studiums. Es müssen 45 VPN Stunden erbracht werden. Davon dürfen maximal 50% Fragebogenstudien sein. Eine Reduktion oder die Möglichkeit, die VPN-Stunden ausschließlich Online zu erbringen, ist nur im Rahmen eines Nachteilsausgsleichs für Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Beeinträchtigungen möglich. Linkshänder oder hormonelle Verhütung zählt nicht dazu.

Kann ich mir extern erbrachte Versuchspersonenstunden (VPN) anrechnen lassen?

Nein, es werden nur RUB VPN-Stunden akzeptiert.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht im Bachelor?

Ja. Die Approbationsordnung für die Psychotherapeuten sieht eine Anwesenheit von mindestens 85% vor. Daher dürfen Fehltermine in Seminaren und Übungen mit diskursiven Elementen sowie in klinischen Vorlesungen die 15 % Marke der Veranstaltungstermine nicht überschreiten. Für den kompletten Bachelor Psychologie wurde eine Anwesenheitspflicht von 85% für alle Module beschlossen.

Gibt es eine Anwesenheitspflicht im Master?

Ja. In den Masterstudiengängen „Kognitive Neurowissenschaft“ und „Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie“ liegt die Anwesenheitspflicht bei 66%. Im Klinischen Master gibt es aufgrund der Approbationsordnung eine Anwesenheitspflicht von 85%.

Wann gilt die Anwesenheitspflicht als erfüllt?

Das Kriterium der Anwesenheit ist jeweils erfüllt, wenn Studierende an mindestens 85% resp. 66% der Termine einer Veranstaltung anwesend waren. Ein Unterschreiten diese Grenze ist allenfalls in begründeten Ausnahmefällen im Sinne einer Härtefallregelung zulässig (z.B. längere Erkrankungen oder Regelungen für Spitzensportler im Kader) und nur soweit eine Nacharbeitung oder Kompensation der versäumten Inhalte erfolgt, beispielsweise in Form von Zusatzarbeiten. Über die Form von Zusatzarbeiten entscheidet die bzw. der Modulverantwortliche. Ist eine Nacharbeitung oder Kompensation nicht möglich, muss die gesamte Veranstaltung wiederholt werden.

Wo finde ich eine Übersicht zur Anwesenheitspflicht?

Bitte beachten Sie dieses Merkblatt.

Anmeldungen und Abmeldungen, Atteste, Nachteilsausgleiche


Wie melde ich mich an?

Die Teilnahme an Seminaren ist durch Anmeldeverfahren geregelt. Sie können entweder zentral oder durch den jeweiligen Veranstalter betreut werden. Die zentral eingerichteten Anmeldeverfahren werden ausschließlich über das Prüfungsverwaltungssystem Campus vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein Online-Anmeldeverfahren, das dafür sorgt, dass eventuelle zeitliche Kollisionen bei der Zuteilung von Veranstaltungsplätzen ausgeschlossen sind.

Was sind die zentralen Zuteilungsverfahren und wie funktionieren sie?

In unserem Short Guide finden Sie eine ausführliche Beschreibung dazu.

Woher weiß ich, wann die Anmeldefristen starten?

Die dafür vorgesehenen Anmeldefristen werden rechtzeitig über den Moodle Kurs der Fakultät bekannt gegeben. Für die Veranstaltungen, die nicht durch die zentralen Zuteilungsverfahren erfasst werden, sind die Veranstalter zuständig. Sie können auch eigene Campus-Anmeldeverfahren einrichten. Die Freischaltung der Anmeldeverfahren wird immer rechtzeitig durch die Fakultät über den Moodle Infokurs bekannt gegeben.

Für Klausuren ist eine separate Anmeldung notwendig. Nach Überprüfung der Klausuranmeldungen werden die Teilnehmenden zu Klausur zugelassen. Nur zugelassene Studierende dürfen die Klausur mitschreiben.

Bis wann kann ich mich von Veranstaltungen abmelden?

Bei wöchentlichen Seminaren immer nur bis zum 1.05. bzw. 11.11. Bitte beachten Sie dieses Merkblatt.

Bis wann kann ich mich für Prüfungen anmelden?

Einer Prüfung geht in der Regel der Besuch der Lehrveranstaltungen voraus, auf die sich die Prüfung bezieht. In der Regel werden am Ende der Vorlesungszeit in allen Vorlesungen Klausuren geschrieben. Um daran teilzunehmen, muss man sich über ein eCampus-Anmeldeverfahren bis spätestens zwei Wochen vor dem Klausurtermin anmelden.

Kann ich mich für beide Prüfungstermine anmelden?

Es gibt in der Regel zwei Klausurtermine. Sie können sich zu Beginn der Anmeldefrist zunächst nur für den ersten Termin anmelden. Das Anmeldeverfahren für den zweiten Termin startet immer am Tag der Klausur des ersten Termins. Grundsätzlich können Sie an beiden Terminen teilnehmen. Sie können sich aber auch entscheiden, sich erst zum zweiten Termin anzumelden.

Bis wann kann ich mich von Prüfungen abmelden?

Eine Abmeldung von der Klausur ist bis spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin erlaubt. Die Zulassung zu einer Klausur wird durch eine Rückmeldung vom eCampus-System dokumentiert und kann mittels dieser E-Mail über die angenommene Anmeldung nachgewiesen werden

Wann darf ich keine Prüfungen ablegen?

In einem Urlaubssemester können keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats. https://www.ruhr-uni-bochum.de/studierendensekretariat/

Kann ich eine Prüfung wiederholen?

Eine nicht bestandene Prüfung/Klausur kann zweimal wiederholt werden. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eine dritte Wiederholung einräumen. Eine Wiederholungsprüfung kann nur abgelegt werden, wenn die Leistung mit weniger als 4,0 (ausreichend) bewertet wurde.

Bereits bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden - eine Wiederholung einer Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht zulässig.

Gibt es Notenverbesserungsversuche?

Nein, die Wiederholung von bestandenen Prüfungsleistungen ist in der Prüfungsordnung ausgeschlossen.

Was mache ich, wenn ich krank werde?

Beim Versäumnis einer Klausur muss zwingend ein Attest über die Prüfungsunfähigkeit eingereicht werden. Einen Vordruck finden Sie im Formularcenter. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind unzulässig. Die Nicht-Teilnahme an einer Klausur ohne ärztliches Attest hat die Konsequenz, dass die Klausur als nicht bestanden bewertet wird. Ein entsprechendes Attest muss im Original innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Klausurdatum im Prüfungsamt vorliegen. Rückdatierte Atteste werden nicht anerkannt. Ein Scan als E-Mail reicht nicht aus. Für Studierende mit Kindern: Ein Kinderkrankenschein wird behandelt wie eine eigene Erkrankung, dafür muss der Kinderkrankenschein im Prüfungsamt eingereicht werden. https://dev.imp10.ruhr-uni-bochum.de/psy/mam/downloads/studium/fakultaet_psychologie_formularvorlage_attest7.pdf

Wann wird mein Attest verbucht?

Die Atteste können vom Prüfungsamt erst eingetragen werden, wenn die Noten in eCampus hochgeladen wurden. Vorher ist das leider nicht möglich. Nach Eingabe der Noten durch die Lehrstühle trägt das Prüfungsamt den "anerkannten Rücktritt" in eCampus ein.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Short Guide.

Was ist ein Nachteilsausgleich?

Ein Nachteilsausgleich ist eine formelle Regelung, die zu einer Modifizierung der allgemeinen Prüfungs- bzw. Studienbedingungen führt und darauf abzielt, krankheits- oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen. Damit soll eine gleichberechtigte Teilnahme am Studium erwirkt werden. Die fachlichen Anforderungen, d.h. die Qualitätsansprüche, die an eine Prüfungsleistung zu stellen sind, bleiben davon unberührt.

Wer kann einen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen?

Nachteilsausgleiche sind nur Studierenden mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung vorbehalten und erfordern ein Attest. Der Studierende stellt - ggf. nach Rücksprache mit dem BZI/Kobap - einen Antrag an den Prüfungsausschuss und reicht ihn beim Prüfungsamt ein. Über Art und Umfang entscheidet final der Prüfungsausschuss unter Einbezug der Atteste. Infos gibt es hier: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/studieren-mit-beeintraechtigung und https://www.akafoe.de/inklusion/behindertenberatung/nachteilsausgleich/.

Neue Anträge müssen möglichst jeweils zu Semesterbeginn gestellt werden, da die Genehmigung vom Prüfungsausschuss erstellt wird. Kurzfristig gestellte Anträge unmittelbar vor der Klausurphase können aus organisatorischen Gründen für das betreffende Semester nicht bearbeitet werden.

Wie gehe ich vor, wenn ich einen Nachteilsausgleich erhalten habe?

Wenn Sie einen Nachteilsausgleich erhalten, bekommen Sie einen entsprechenden Bescheid vom Prüfungsausschussvorsitzenden. Sie müssen unter Vorlage des Bescheids jeweils zu Beginn der Prüfungsanmeldephase mit den entsprechenden Prüfern die Vereinbarungen zur Umsetzung treffen. Bitte melden Sie sich spätestens bis vier Wochen vor der Klausur bei den Prüfern, um die Organisation zu ermöglichen.

Was tue ich im Fall einer Schwangerschaft?

Informationen finden Sier hier.

Frei wählbarer Bereich (Erfassung über das Prüfungsamt)


Was sind frei wählbare Fächer (Prüfungsordnungsversion 2020/2022)?

Ab der Bachelor Prüfungsordnungsversion 2020/2022 umfasst der “frei wählbare Bereich” sowohl Veranstaltungen aus der Fakultät für Psychologie als auch Veranstaltungen anderer Fakultäten. Veranstaltungen aus dem Psychologiebereich können belegt werden, sofern sie nicht bereits erfolgreich im Pflichtbereich absolviert wurden. Lehrveranstaltungen und Module dürfen nicht doppelt belegt werden! Im frei wählbaren Bereich werden sowohl einzelne Veranstaltungen, als auch komplette Module angerechnet. Auch Fächer aus dem „Ergänzenden Lehrangebot“ können dafür belegt werden – Ausnahme Manuscriptorium und Forschungskolloquien. Vorkurse werden ebenfalls nicht anerkannt.

Für ausländische Studierende gilt: Deutschkurse oder Englischkurse können nicht als Wahlfächer anerkannt werden, da diese zu den Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs gehören.

Wie werden frei wählbare Fächer in eCampus erfasst?

Die Erfassung der frei wählbaren Fächer läuft über das Prüfungsamt. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail.

Darf ich Veranstaltungen aus dem Bereich Klinische Psychologie im frei wählbaren Bereich belegen?

Nein, die Belegung von Seminaren und Übungen aus dem klinischen Bereich für den frei wählbaren Bereich ist ausgeschlossen.

Kann ich auch unbenotete Veranstaltungen für den frei wählbaren Bereich wählen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, sofern die Veranstaltungen unbenotet angeboten werden. Man kann sich allerdings keine bestehenden Noten streichen lassen.
WICHTIG: Im 18 KP Wahlbereich des Bachelor Psychologie PO 2020 dürfen maximal 12 KP unbenotet erbracht werden!

Wie werden an anderen Fakultäten erbrachte frei wählbare Fächer (Prüfungsordnungsversion 2020/2022) anerkannt?

Es werden fast alle Nachweise anderer Fakultäten im Wahlbereich anerkannt, sofern sie Auskunft über abgelegte Leistung, Umfang (in Kreditpunkten) und eventuell Benotung erteilen. Informieren Sie sich bei der anderen Fakultät, welche Veranstaltung/en Sie belegen müssen, um einen Leistungsnachweis zu erhalten; hierbei gelten die Regelungen der anderen Fakultät. Wenn man eine oder mehrere Lehrveranstaltungen im Wahlbereich belegt, z.B. eine Vorlesung oder ein Seminar, dann werden die Lehrveranstaltungen wie Module behandelt. Man bekommt die Kreditpunkte für das Zeugnis nur anerkannt, wenn eine ausreichende Leistung bescheinigt vorliegt. Leistungen können z.B. in Form einer Klausur, eines Referates, der Anfertigung eines Berichtes oder einer Hausarbeit erbracht werden. Die Veranstaltungsleitung muss schriftlich bestätigen, welche Leistung (Referat, Klausur etc.) der Bescheinigung einer erfolgreichen Teilnahme bzw. den anzuerkennenden KP zugrunde liegt. Die Bescheinigung einer regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung reicht nicht aus. Wahlfächer werden vom Prüfungsamt so eingetragen, wie sie von der Fremdfakultät bescheinigt wurden. D.h. wenn das Modul der Fremdfakultät z.B. 6 Kreditpunkte benotet hat, kann die Leistung nicht vom Prüfungsamt auf „unbenotet“ geändert werden. Vorkurse werden nicht als Nachbarfächer/Wahlfächer anerkannt. Für Leistungen aus Fakultäten, die nicht in eCampus vertreten sind, kann man für die notwendige Leistungsbestätigung durch den Veranstaltungsleiter das folgende Formular benutzen:

Bachelor

Master

Grundsätzlich können Psychologiestudierende Veranstaltungen aus dem Angebot der gesamten RUB im Wahlbereich bzw. Nachbarfachbereich belegen, sofern diese kreditiert sind und eine Leistung erbracht wird. Die Prüfung der Anrechenbarkeit erfolgt im Prüfungsamt. Veranstaltungen aus dem Optionalbereich können nur dann von Psychologiestudierenden belegt werden, sofern freie Plätze verfügbar sind. https://www.ruhr-uni-bochum.de/optionalbereich/

Ein weiteres beliebtes Wahlfach ist die Kriminologie: https://www.kriminologie.rub.de/index.php/de/lehre/nebenfachstudium oder die Veranstaltung "Data Literacy"

Die Vorlesung " LVN 100 001 Einführung in die Sportpsychologie” kann im Rahmen des Wahlbereichs bzw. Nachbarfachbereichs nur von Studierenden besucht werden, die sich NICHT in ihrem Abschlusssemester befinden und somit auf die Deadline für die Zeugniserstellung angewiesen sind (es gibt keine vorgezogene Korrektur der Klausuren).

Zudem können Studierende auch Sprachkurse als Nachbarfächer belegen: https://www.zfa.ruhr-uni-bochum.de/lehre/angebot/index.html.de

Die Veranstaltungen, die bei der Wiwi-Fakultät belegt werden können, finden Sie in einem separaten Punkt. Für die Prüfungen an der WiWi-Fakultät muss man sich durchweg via FlexNow anmelden (https://www.flexnow.ruhr-uni-bochum.de/)

Eine Liste finden Sie hier: https://ruhr-uni-bochum.sciebo.de/s/e4ny7Kk88ns4hQH Zu den Modulen des ZföB finden Sie weitere Informationen auf dieser Seite: https://www2.wiwi.rub.de/zfoeb/

Masterstudierende können nicht an den Bachelor Veranstaltungen der Wiwi Fakultät teilnehmen. Diese sind nur für Studierende im Bachelor geöffnet.

Im Rahmen einer Kooperation zwischen der Wirtschaftspsychologie und dem Sales Management Department können Psychologiestudierende Module am Sales Management Department belegen.

Bachelorstudierende mit Interesse an Wirtschaftspsychologie können die Module „Strategisches Management“, „Marketing Management“ und „Innovative Business Development in Top Firms“ belegen, siehe: https://smd.rub.de/bachelormodule/

Studierende im AOW-Master können die Veranstaltungen am Sales Management Department belegen, die Sie dem nachfolgenden Link entnehmen können: https://smd.rub.de/fuer-psychologie-und-sepm/

Nein, die Teilnahme an den Master Veranstaltungen der Fakultät für Psychologie ist für Studierende im Bachelor Psychologie ausgeschlossen.

Für eine Prüfung der Anrechenbarkeit von im Ausland erbrachten Leistungen wenden Sie sich bitte an psy-studienberatung@rub.de.

Fachfremde Studierende können im Rahmen des Nebenfachbereichs an Vorlesungen der Fakultät teilnehmen, sofern diese nicht aus dem klinischen Bereich stammen. Die Teilnahme an den regulären Psychologie Seminaren oder Übungen ist für fakultätsexterne Studierende grundsätzlich ausgeschlossen.
 
Welche Veranstaltungen können fakultätsexterne Studierende im Bereich Wirtschaftspsychologie besuchen?

Studierende anderer Fakultäten können im Bereich Wirtschaftspsychologie folgende Veranstaltungen bei uns besuchen: 1) Vorlesung Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie mit 3 KP im Wintersemester und 2) Blended Learning Vertiefungsvorlesung mit 3 KP im Sommersemester. In der Vorlesung werden die zentralen Themen und Anwendungsbereiche der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie vermittelt, wie z.B. Organisationstheorien, Organisationsdiagnose und -entwicklung, Arbeitsverhalten, Teamarbeit und Führung, Personalmarketing und -auswahl sowie Personalentwicklung und Training. Die Vorlesung schließt mit einer unbenoteten Klausur im pass/fail-Format ab. In der Blended Learning Vertiefungsvorlesung werden diese Inhalte vertieft. Ein Fokus liegt dabei auf der Personalpsychologie und dem Human Resource Management. Die Blended Learning Vertiefungsvorlesung schließt mit benoteten Fallbearbeitungen ab. Beide Veranstaltungen können auch gut aufeinander aufbauend belegt werden, beginnend mit der Vorlesung im Wintersemester.

Berufspraktische Tätigkeit


Kann ich das Orientierungspraktikum an einem der Lehrstühle der Fakultät für Psychologie machen?

Ja, das ist möglich, da wir als Fakultät mit dem FBZ/NTC einen Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung haben.

Welche Voraussetzungen hat das Orientierungspraktikum?

Das Orientierungspraktikum muss, bei Interesse an der Approbation als Studienabschluss, an einer Stelle durchgeführt werden, die a) Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung hat oder b) in denen Prävention, Beratung oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt werden. Das Praktikum umfasst eine Dauer von 150 Stunden (5 CP) und kann im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden.

Wenn Sie keine Approbation anstreben, muss das Praktikum in einem einschlägigen, psychologischen Bereich stattfinden und von einem Psychologen betreut werden.

Bereich AOW: Nur in besonderen und begründeten Ausnahmefällen kann die Betreuungsfunktion ersatzweise vom Lehrstuhl Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie übernommen werden. Vor Praktikumsbeginn ist eine individuelle Prüfung der im Rahmen des Praktikums auszuübenden Tätigkeiten erforderlich. Hierzu ist eine konkrete Darstellung der entsprechenden Aufgaben notwendig. Zudem muss ein Bericht verfasst werden.

Wie lasse ich das Orientierungspraktikum anerkennen?

Am Ende des Praktikums sollten Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen. Es sollte die folgenden Informationen enthalten: Studierendendaten & Daten der Praktikumsstelle, Beschreibung und Art der Tätigkeiten, Zeitraum und Anzahl der Stunden. Die Unterlagen müssen nach Beendigung der berufspraktischen Tätigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden, damit diese angerechnet werden kann.

Welche Voraussetzungen hat die Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 (BQT 1)?

Die BQT 1 muss, bei Interesse an der Approbation als Studienabschluss, in Einrichtungen stattfinden, die a) in der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung tätig sind b) in der Prävention oder der Rehabilitation tätig sind und mit den in a) beschriebenen Einrichtungen gleichzusetzen sind c) für Menschen mit Behinderung ausgelegt sind d) in sonstigen Bereichen der institutionellen Versorgung sind UND e) in denen Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, Psychologische Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen oder Kinder- und Jugendpsychotherapeuten/Jugendtherapeutinnen tätig sind. Eine ärztliche Approbation reicht nicht aus. Das Praktikum umfasst 240 Stunden (8 CP) und kann im Block oder studienbegleitend durchgeführt werden. Die Tätigkeit muss von einer ausreichend qualifizierten Person angeleitet werden. Außerdem darf das Praktikum erst nach dem Erwerb von mindestens 60 CP begonnen werden.

Kann ich die Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 an einem der Lehrstühle der Fakultät für Psychologie machen?

Nein, das ist pauschal nicht möglich. Diese Option ist nur in Sonderfällen bei solchen Lehrstuhl Praktika möglich, die die Anforderungen der Approbationsordnung erfüllen. Diese Zeugnisse müssen von Approbierten Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten unterschrieben werden. Vor Antritt eines solchen Praktikums ist zwingend Rücksprache mit dem Lehrstuhl der Kliniker zu halten, ob es anerkannt werden kann. klinische-psy-studienberatung@rub.de

Wie lasse ich die Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 anerkennen?

Am Ende des Praktikums sollten Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen. Es sollte die folgenden Informationen enthalten: Studierendendaten & Daten der Praktikumsstelle, Beschreibung und Art der Tätigkeiten, Zeitraum, Anzahl der Stunden und Angabe, dass in der Einrichtung Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten tätig sind. Die Unterlagen müssen nach Beendigung der berufspraktischen Tätigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden, damit diese angerechnet werden kann.

Welche Praktika muss ich im Bachelorstudiengang absolvieren, um die Voraussetzungen nach Approbationsordnung zu erfüllen?

Die Approbationsordnung sieht neben dem Forschungsorientierten Praktikum 1 (im Modulhandbuch als Veranstaltung im Modul „Wissenschaftliche Methodenlehre“ abgedeckt), ein Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit 1 als berufspraktische Einsätze im Bachelor vor. Beide Praktika müssen, um nach Approbationsordnung anerkannt zu werden, bestimmte Voraussetzungen erfüllen (s.o.).

Muss ein approbierte/e Psychotherapeut:in, Psychologische Psychotherapeut:in oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut:in mich direkt anleiten?

Nein, in beiden Bachelor-Praktika reicht es, wenn eine approbierte Person in der Einrichtung tätig ist. Die anleitende Person sollte ausreichend qualifiziert sein (in der Regel ein abgeschlossenes Psychologie-Studium).

Worauf sollte ich achten?

Achten Sie darauf, dass, wenn möglich die approbierte Person das Zeugnis mitunterschreibt oder in dem Zeugnis deutlich wird, dass in der Einrichtung auch mind. eine approbierte Person arbeitet.

Was bedeutet studienbegleitend?

Studienbegleitend bedeutet, dass Sie Ihr Praktikum nicht nur im Block sondern alternativ auch in Teilzeit ableisten können. Das bedeutet, dass Sie mindestens einen Tag in der Woche an Ihrem Praktikumsplatz beschäftigt sind, bis Sie die erforderlichen Stunden erfüllt haben.

Können Auslandspraktika auch anerkannt werden?

Unter bestimmten Rahmenbedingungen ist es möglich, dass Auslandspraktika anerkannt werden. Die Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen, die in den ausländischen Einrichtungen tätig sind, müssen dabei die Anforderungen des EuroPsy Specialist Certificate in Psychotherapy erfüllen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier. Zur späteren Anerkennung des Praktikums müssten Sie neben dem Praktikumszeugnis auch diese Vorlage einreichen. Wichtig: Diese Regelung bezieht sich bislang nur auf NRW. In anderen Bundesländern kann die Anerkennung von Auslandspraktika anders gehandhabt werden. 

Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Wir wissen, dass es gerade unter den aktuellen Corona-Bedingungen sehr schwer ist, Praktikumsplätze zu finden, die die erforderlichen Anforderungen erfüllen. Neben den Kliniken der psychiatrischen Versorgung, die leider häufig erst Praktikanten im Master nehmen, können wir empfehlen außerdem in bestimmten Einrichtungen der Beratung (Familienberatungsstellen), Jugendhilfe Einrichtungen, sowie Institutionen der Rehabilitation und Suchttherapie zu suchen. Möglicherweise sind übergangsweise auch Praktika im Bereich des Pflege- und Erziehungsdiensts in Kliniken der Versorgung von Patienten mit psychischen Störungen eine Option. Wir versuchen außerdem die Situation von Bachelor-Studierenden auch den Kliniken etwas näherzubringen um dort eventuell auch für Bachelor-Studierende Plätze aufzutun. Die Suche der Praktikumsplätze im Bachelor unterliegt aber weiterhin der Verantwortung der einzelnen Studierenden.

An wen kann ich mich ansonsten wenden?

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder Sie sich nicht sicher sind, ob ein bestimmter Praktikumsplatz in Frage kommt, wenden Sie sich gerne an klinische-psy-studienberatung@rub.de.

Was ist die Berufspraktische Tätigkeit?
Bachelor: Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Praktika im polyvalenten Bachelor weiter oben.

Master: Für die Master Psychologie mit Schwerpunkt Kognitive Neurowissenschaft und den Master Psychologie mit Schwerpunkt Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie sind 300 Stunden (7 1/2 Wochen) zu erbringen.

Die Berufspraktischen Einsätze im neuen klinischen und Psychotherapie Master werden engmaschig mit den Koordinatoren der Kliniker vorgegeben.

Muss das Praktikum genehmigt werden?

Das Praktikum muss nicht genehmigt werden, aber zwingend von einem Psychologen/einer Psychologin bzw. von approbierten Psychotherapeuten/Psychotherapeutinnen vor Ort betreut werden. Bei Unklarheiten sollte die Stelle zur Sicherheit mit einem Mentor (Hochschullehrer der Fakultät) abgesprochen werden. In jedem Fall muss man sich ein Zeugnis über das Praktikum, die erbrachten Tätigkeiten und die geleistete Arbeitszeit von der Praktikumseinrichtung ausstellen lassen.

Wie lasse ich das Praktikum anerkennen?

Am Ende des Praktikums sollten Sie sich ein Praktikumszeugnis ausstellen lassen. Es sollte die folgenden Informationen enthalten: Studierendendaten & Daten der Praktikumsstelle, Beschreibung und Art der Tätigkeiten, Zeitraum, Anzahl der Stunden und Nachweis über den psychologischen Abschluss des Betreuers. Die Unterlagen müssen nach Beendigung der berufspraktischen Tätigkeit im Prüfungsamt eingereicht werden, damit diese angerechnet werden kann.

Bachelorprüfung & Studienabschlussphase


Wie erhalte ich mein Thema?

Für das Thema und die Betreuung der Bachelor-Arbeit hat die zu prüfende Person ein Vorschlagsrecht. Das Thema, die Aufgabenstellung und der Umfang der Bachelor-Arbeit sind so zu begrenzen, dass die Bachelor-Arbeit mit einem Zeitaufwand von maximal 2 Monaten (inklusive Wochenenden und Feiertage) erstellt werden kann. Nach offizieller Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt kann das Thema nicht mehr verändert werden.

Kann ich das Thema/den Titel ändern?

Nein, nach erfolgter Anmeldung ist das Thema/der Titel verbindlich und kann nicht mehr geändert werden.

Wann kann ich die Bachelorarbeit anmelden?

Voraussetzung für die Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit sind die durch Prüfungen nachgewiesenen Studienleistungen bis einschließlich des 4. Semesters des Bachelor-Studiengangs (mindestens 120 KP). Für Studierende, denen im 6. Semester noch Leistungen aus dem 4. Semester fehlen gilt, dass mindestens 120 KP in ganzen Modulen erbracht worden sein müssen.

Wie melde ich die Arbeit an?

Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Bachelor-Arbeit wird durch eine „Zulassung zur Bachelor-Arbeit“ aktenkundig gemacht. Nach dem Einreichen des Anmeldeformulars wird die Zulassung und die entsprechen Fristen und Regelungen dem Kandidaten in einem Schreiben mitgeteilt. Wird die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden. Es gibt keinen letzten Anmeldetermin der Bachelor-Arbeit, weil die fristgerechte Abwicklung auch von der Begutachtung abhängt.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Short Guide.

Wie funktioniert die Abgabe?

Die Bachelor-Arbeit ist im Prüfungsamt in elektronischer Form abzuliefern. Sie wird dann vom Prüfungsamt den zwei Gutachtern zur Verfügung gestellt, um sie zu bewerten. Sie ist erfolgreich bewertet, wenn die Gesamtbewertung mindestens „4,0“ beträgt. Erreicht die Gesamtbewertung der Bachelor-Arbeit weniger als „4,0“, so kann sie einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Es ist auch eine Abgabe als ausschließlich digitale Version möglich. Die aktuellen Regelungen dazu finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts. Ab PO 2020 ist die digitale Abgabe (Mail und Datenträger) ausreichend.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Short Guide.

Wie fließt die Bachelorarbeit in die Gesamtnote ein?

Bei der Ermittlung der Gesamtnote des Studiengangs wird die Gesamtbewertung der Bachelor-Arbeit proportional zum Kreditpunktanteil (PO 2017 und älter: 10 KP; PO 2020: 13 KP) gewichtet.

Wieso sehe ich die Note meiner Abschlussarbeit nicht in eCampus (PO 2017)?

Die Noten der Abschlussarbeiten werden in einem anderen Programm erfasst und sind daher nicht in eCampus sichtbar. Sie können die Note in Ihrem Transkript als PDF einsehen. Ab der PO 2020/2022 wird die Benotung Abschlussarbeit auch in eCampus erfasst.

Wie läuft die Masterbewerbung ab?

Der Prozess läuft über das Online Portal der Zulassungsstelle. Üblicherweise müssen sich Studierende bis Mitte Juli auf einen Masterplatz bewerben. Zu diesem Zeitpunkt liegt der Abschluss bei den meisten Studierenden noch nicht vor, daher gibt es eine Nachreichfrist für die Unterlagen bei der Zulassungsstelle. Diese liegt üblicherweise Anfang September. Sie können bzw. müssen sich daher innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben und Ihre Unterlagen dann bei der Zulassungsstelle nachreichen, wenn der Abschluss erbracht wurde.

Bis wann muss ich alle Leistungsnachweise eingereicht haben, wenn ich mich auf einen RUB Master bewerben möchte?

Das Prüfungsamt benötigt alle Leistungsbewertungen einschließlich der Bachelorarbeitsnoten bis spätestens Anfang August, wenn die Abschlussunterlagen rechtzeitig vor dem 31. August erstellt werden sollen (unter Berücksichtigung der Nachreichfrist für Bewerbungsunterlagen bei der Zulassungsstelle der RUB). Studierende erhalten jedes Jahr über den Moodle Infokurs für Studierende eine Mail mit den genauen Fristen. Die internen Prozesse der Erstellung Ihrer Zeugnisunterlagen können bis zu vier Wochen dauern.

Wann sollte ich die Arbeit im Sommersemester anmelden?

Die Abschlussarbeit kann erst abgegeben werden, nachdem sie formal im Prüfungsamt angemeldet wurde und das Prüfungsamt Ihnen das Zulassungsschreiben ausgestellt hat. Sie sollten die Arbeit daher rechtzeitig anmelden, wenn Sie innerhalb der Fristen alle Leistungsnachweise haben wollen. Für die Bearbeitungszeit Ihrer Arbeit haben Sie 2 Monate Zeit. Die Korrektur durch die Prüfer kann bis zu 6 Wochen dauern. Studierende, die die Arbeit erst später anmelden, sollten in diesen Fällen vorgezogene Korrekturtermine mit den Prüfern vereinbaren.

Was mache ich, wenn ich noch Klausuren schreiben muss, deren Termine nach der Nachreichfrist der Leistungsnachweise liegen?

Klausuren, die Sie im Sommersemester mitschreiben und die nicht regulär für das 6. Fachsemester vorgesehen sind, müssen eventuell früher korrigiert werden. Setzen Sie sich dafür bitte direkt mit den Prüfern in Verbindung, damit diese die Benotung innerhalb der genannten Frist (Anfang August) vornehmen. In Einzelfällen kann das Prüfungsamt Ihnen im Rahmen einer Härtefallregelung eine Fristverlängerung bis Mitte August geben.

Ich habe das Praktikum noch nicht gemacht, kann ich trotzdem am Zulassungsverfahren für einen Master teilnehmen?

Nein. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren um einen Masterplatz brauchen Sie Ihre finale Bachelornote. Der Studienabschluss kommt nur zustande, wenn alle Pflichtleistungen des Studiums gemäß des Verlaufsplans erbracht wurden. Dazu zählt auch das Praktikum. Dass das Praktikum unbenotet ist, spielt dabei keine Rolle. Daher muss im Prüfungsamt auch die Bescheinigung über das bereits absolvierte Praktikum bis Anfang August vorliegen.

Bin ich an die Fristen gebunden, wenn ich mich nicht auf einen Masterstudiengang bewerben möchte?

Nein, die genannten Fristen gelten nur für Studierende, die an die Deadline der Masterbewerbung gebunden sind. Wenn Sie davon nicht betroffen sind, können Sie Ihre Leistungsnachweise auch zu einem anderen Zeitpunkt einreichen.

Masterprüfung


Wie erhalte ich mein Thema?

Für das Thema und die Betreuung der Master-Arbeit hat die zu prüfende Person ein Vorschlagsrecht. Das Thema, die Aufgabenstellung und der Umfang der Master-Arbeit sind so zu begrenzen, dass die Master-Arbeit mit einem Zeitaufwand von maximal 6 Monaten (inklusive Wochenenden und Feiertage) erstellt werden kann. Das Thema kann nur einmal und nur innerhalb des ersten Monats der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden.

Wie melde ich die Arbeit an?

Der Zeitpunkt der Ausgabe des Themas der Master-Arbeit wird durch eine „Zulassung zur Master-Arbeit“ aktenkundig gemacht. Nach dem Einreichen des Anmeldeformulars im Prüfungsamt wird die Zulassung und die entsprechen Fristen und Regelungen dem Kandidaten in einem Schreiben mitgeteilt.

Wird die Arbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als nicht bestanden und kann einmal wiederholt werden. Es gibt keinen letzten Anmeldetermin der Arbeit, weil die fristgerechte Abwicklung auch von der Begutachtung abhängt.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Short Guide.

Wie funktioniert die Abgabe?

Die Master-Arbeit ist im Prüfungsamt in elektronischer Version zuzustellen. Sie wird dann vom Prüfungsamt den zwei Gutachter zur Verfügung gestellt, um sie zu bewerten. Sie ist erfolgreich bewertet, wenn die Gesamtbewertung mindestens „4,0“ beträgt. Erreicht die Gesamtbewertung der Master-Arbeit weniger als „4,0“, so kann sie einmal wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen.
Es ist auch eine Abgabe als ausschließlich digitale Version möglich. Die aktuellen Regelungen dazu finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts. Ab der PO 2020 ist die digitale Abgabe (Mail und Datenträger) ausreichend.

Alle wichtigen Infos dazu finden Sie in unserem Short Guide.

Wie fließt die Master-Arbeit in die Gesamtnote ein?

Bei der Ermittlung der Gesamtnote des Studiengangs wird die Gesamtbewertung der Master-Arbeit proportional zum Kreditpunktanteil (30 KP) gewichtet.

Wieso sehe ich die Note meiner Abschlussarbeit nicht in eCampus (PO 2017)?

Die Noten der Abschlussarbeiten werden in einem anderen Programm erfasst und sind daher nicht in eCampus sichtbar. Sie können die Note in Ihrem Transkript als PDF einsehen. Ab der PO 2020/2022 wird die Note auch in eCampus erfasst.

Nach dem Abschluss


Wie erhalte ich meine Zeugnisunterlagen?

Nach Ihrem Abschluss erstellt das Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen. Sie können diese entweder im Prüfungsamt abholen oder sich per Post zusenden lassen. Die Erstellung kann bis zu 4 Wochen dauern. Achtung: bitte halten Sie stets Ihre Adresse aktuell (Sie können die Adresse in eCampus selbst ändern), damit die Unterlagen Sie per Post erreichen.

Welche Dokumente erhalte ich nach meinem Abschluss?

Das Zeugnis, das Diploma Supplement, das Transcript of Records (je Deutsch und Englisch) und die Urkunde.

Was ist unter dem „Akademischen Grad“ zu verstehen?

Eine Definition, was unter dem „Akademischen Grad“ zu verstehen ist, findet sich hier: http://info.rub.de/sporga/abschlussbezeichnung-akademischer-grad

Wie erhalte ich eine beglaubigte Kopie meiner Abschlussunterlagen?

Das Prüfungsamt kann leider keine Beglaubigungen anfertigen. An der Ruhr-Universität kann z.B. der Asta beglaubigen. https://asta-bochum.de/service/beglaubigung-von-dokumenten/

Ich habe meine Zeugnisunterlagen verloren. Was kann ich tun?

In diesem Fall können Sie eine kostenpflichtige Zweitausfertigung erstellen lassen. Mit Ausstellung einer Zweitausfertigung wird das Original für ungültig erklärt. Für die Zweitausfertigung werden gem. § 1 der „Satzung über die Gebühren für die Zweitausfertigung“ vom 16.01.2004 Gebühren in Höhe von 25 € erhoben.

Wo finde ich Informationen zur Promotion?

Die Anmeldung zur Promotion läuft an der Fakultät für Psychologie ausschließlich über das Dekanat. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.

Sonstiges


Eine Liste mit der Übersicht der Leistungsnachweise können Sie sich in eCampus selber ziehen. Sie können sich vom Prüfungsamt ein offiziell gestempeltes Transcript für Bewerbungen etc. ausstellen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihre Leistungen bereits zu Modulen zusammengefasst haben. Hier finden Sie ein Tutorial: https://www2.uv.ruhr-uni-bochum.de/mam/studiportal/content/shortguides/sg117_modul_abschliessen.pdf

Die Fakultät für Psychologie möchte alle Studierenden darin bestärken, im Rahmen ihres Studiums ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum durchzuführen. Deshalb versuchen wir, jeden Studierenden zu unterstützen, der daran interessiert ist, ins Ausland zu gehen. Dabei beraten wir Sie insbesondere zur Durchführung eines Erasmus-Studienaufenthalts an einer unserer verschiedenen europäischen Partnerhochschulen: https://www.psy.ruhr-uni-bochum.de/psy/international/outgoings/erasmus.html.de. Ihre Fragen dazu richten Sie bitte an psy-studienberatung@rub.de. Daneben gibt es jedoch auch viele weitere Möglichkeiten, Auslandserfahrungen zu sammeln. Informationen und Beratung zu diesen Angeboten erhalten Sie beim International Office der RUB: https://international.ruhr-uni-bochum.de/de.

Ein Täuschungsversuch liegt z.B. vor, wenn in einer Prüfung abgeschrieben wurde, ein Plagiat begangen wurde, oder man Antworten aus dem Internet oder sonstigen Quellen „copy&paste“ übernommen hat, ohne die Herkunft anzugeben. Im Laufe Ihres Psychologie Studiums können Sie den Moodle Kurs „RightCite - Richtig zitieren und Umgang mit Plagiaten“ besuchen, um Plagiate zu erkennen und zu verhindern.

Sollte ein Täuschungsversuch erkannt werden, wird Ihnen die Täuschung im Prüfungssystem eCampus eingetragen. Sie erhalten im Rahmen einer Anhörung die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen. Nach Feststellung erhalten Sie einen offiziellen Bescheid der Fakultät darüber. Im schlimmsten Fall verlieren Sie den Prüfungsanspruch und werden aus dem Studium exmatrikuliert.

Wird eine Prüfung auch nach 3 Versuchen nicht bestanden, erlischt der Prüfungsanspruch und das Prüfungsverfahren kann an der Fakultät für Psychologie nicht mehr fortgesetzt oder neu begonnen werden. Die gesamte Prüfung ist endgültig nicht bestanden.

Andere Fakultäten nutzen das Campusmanagement-System FlexNow. Die Fakultät für Psychologie hat leider keinen Zugang zu diesem System und kann dazu keine Auskünfte erteilen. Es gibt keine Schnittstelle zwischen eCampus und FlexNow. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.flexnow.ruhr-uni-bochum.de/studierende/