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M.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

Der 4-semestrige Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss. Der Studiengang ist ein forschungsorientiertes, wissenschaftliches Fachstudium zur Vermittlung eines breiten Grundlagenwissens sowie von Methoden, Theorien und praktischen Kompetenzen.
Den Studierenden werden diejenigen Kompetenzen vermittelt, die sie für eine eigenverantwortliche und umfassende Tätigkeit auf dem Gebiet der Klinischen Psychologie und Psychotherapie benötigen. Der Fokus liegt dabei auf der Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen sowie der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Klinischen Psychologie über die Lebensspanne.
Die Studierenden werden somit nicht nur optimal auf eine psychotherapeutische Arbeit vorbereitet, sondern können auch eine Tätigkeit in psychosozialen Einrichtungen sowie Einrichtungen des Gesundheitssystems (z.B. Erziehungsberatung) oder im Bereich der Prävention (z.B. Gesundheitstrainings) ausüben.
Der Studiengang bildet die Inhalte und formalen Kriterien der PsychThApprO in vollem Umfang ab. Studierende mit dem Abschluss des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie erwerben demnach die Voraussetzungen, die staatliche psychotherapeutische Prüfung gemäß PsychThApprO abzulegen.

Unter dem folgenden Link finden Sie Informationen des Forschungs-und Behandlungszentrums für psychische Gesundheit (FBZ).


Zulassungsvoraussetzungen
Zu dem Studiengang kann zugelassen werden, wer über einen Abschluss eines mindestens sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs in Psychologie im Umfang von 180 CP oder eines vergleichbaren Studiengangs verfügt. In diesem Bachelorstudium müssen die Inhalte aus Anlage 1 nach Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) sowie die Inhalte aus den §§ 13 bis 15 nach PsychThApprO studiert worden sein. 

Ausländische oder staatenlose Studienbewerberinnen oder Studienbewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, müssen die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Eine Übersicht über die akzeptierten Sprachnachweise finden Sie hier.