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Zulassung zum Bachelor Psychologie zum WS 24/25

Einführung des Studieneignungstests BaPsy-DGPs

Die Ruhr-Universität Bochum berücksichtigt für die Zulassung zum Bachelor Psychologie ab dem WS 24/25 das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs. 

Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung dann maximal 60 Punkte und durch das Testergebnis des BaPsy-DGPs maximal weitere 60 Punkte erreicht werden. Wartesemester werden nicht berücksichtigt und es gibt auch kein "Losverfahren".

Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12.2023 bis einschließlich 15.02.2024 unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Der Test findet im Jahr 2024 am 25. Mai und am 26. Mai an einem der später bekannt gegebenen Testorte statt. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch. 

Aktuelle Informationen zu Testorten und Testterminen sowie weitere Informationen zu Testinhalten, Testgebühr und die kostenlosen Vorbereiungsmaterialien finden Sie auf der Seite https://www.studieneignungstest-psychologie.de

Der Studieneignungstest kann wiederholt werden, allerdings frühestens nach jeweils fünf Jahren. Die Gültigkeit des Testbescheids beträgt daher nach der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und der Testautoren mindestens fünf Jahre. Das Testergebnis kann während seiner Gültigkeit wiederholt für Zulassungsanträge an derselben oder an anderen Hochschulen, die ebenfalls den Studieneignungstests BaPsy-DGPs für die Zulassungsentscheidung einsetzen, verwendet werden.

Jede Hochschule legt fest, wie lange ein Testbescheid gültig ist. Die Ruhr-Universität Bochum akzeptiert Testbescheide, die nicht älter als fünf Jahre sind. 

Der Testbescheid weist die Testleistung in zwei Kennwerten aus: Prozentrang einer Person innerhalb aller Ergebnisse des Testjahrs und Standardwert Z. Jede Hochschule bestimmt, welchen der Kennwerte sie verwendet. An der Ruhr-Universität Bochum wird der Prozentrang verwendet.

Die Testteilnahme ist freiwillig und stellt keine Voraussetzung für eine Zulassung dar. Es wird jedoch allen Studieninteressierten empfohlen, am Testverfahren teilzunehmen, um so die Chancen auf einen Studienplatz zu verbessern. Ein gutes Testergebnis kann auch bei einer weniger guten Abiturnote bessere Zulassungschancen eröffnen. Auch bei einer sehr guten Abiturnote kann ein gutes Testergebnis wesentlich für die Zulassung sein.

Bei Bewerbungen aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten oder Zweitstudienbewerbungen konsultieren Sie bitte die FAQ auf https://www.studieneignungstest-psychologie.de.

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Studienberatung wenden.
 

Weitere Informationen zur Bewerbung auf den Bachelor Psychologie (1. Fachsemester)

Für ein Studium an der Psychologischen Fakultät der Ruhr-Uni Bochum benötigen Sie die Allgemeine Hochschulreife. Die Fachhochschulreife reicht nicht aus.
Studienbeginn ist immer das Wintersemester. Sie müssen sich spätestens bis zum 15.07. bei der Zulassungsstelle der Ruhr-Universität (und nicht bei der Fakultät) bewerben. Das Verfahren wird ausschließlich online durchgeführt.


Master-Studiengänge (1. Fachsemester)

In den Master-Studiengängen unserer Fakultät steht nur eine begrenzte Zahl von Studienplätzen zur Verfügung. Die Bewerbung richten Sie an die Zulassungsstelle der Ruhr-Universität (und nicht an die Fakultät). Die Auswahl der Bewerber:innen erfolgt zurzeit nach der Durchschnittsnote des Bachelor-Abschlusses. Bewerbungsschluss ist jeweils der 15.07. Ein Nachreichfrist für Unterlagen, die zum 15.07. nicht zur Verfügung stehen können, besteht bis zum 01.09.

Falls Sie einen Bachelor-Abschluss in einem anderen Fach als Psychologie erworben haben, ist es erforderlich, dass die Gleichwertigkeit dieses Abschlusses (Äquivalenzprüfung) festgestellt wird. Dieses wird erst im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorgenommen und nicht im Vorfeld. Die Unterlagen müssen im Infoportal Zulassung hochgeladen werden und werden innerhalb des Bewerbungsprozesses überprüft. Bitte sehen Sie davon ab, postalisch Unterlagen an die Fakultät oder die Zulassungsstelle einzusenden. Eine ausführliche Beschreibung des Vorgangs finden Sie hier:

Höhere Fachsemester

Auch in höheren Fachsemestern sind die Psychologie Bachelor- und Master-Studiengänge zulassungsbeschränkt.

Ein sogenannter "Ortswechsel" ist nur in identischen Studiengängen (z.B. Bachelor-Psychologie in X zu Bachelor-Psychologie in Y) möglich. Bewerbungsschluss zu einem Wintersemester ist der 15. September und zu einem Sommersemester der 15. März. Für Ihre Bewerbung müssen Sie Ihre bisher erbrachten Leistungsnachweise einreichen, die eine Überprüfung und ggf. Einstufung durch den Prüfungsausschuss der hiesigen Fakultät ermöglichen. Für die Bewerbung auf das zweite Fachsemester benötigen Sie mindestens 24 Kreditpunkte, die bei uns anerkannt werden können, für das dritte Semester mindestens 48 Kreditpunkte, die bei uns anerkannt werden können, und so weiter. Eine Einstufungsbescheinigung ist nicht notwendig; Ihre bisherigen Leistungen werden Ihnen anerkannt, sofern Sie einen Studienplatz bei uns erhalten.  

Die Bewerbung muss fristgerecht online erfolgen. Die Chancen sind bedingt durch die Anzahl frei werdender Plätze in den Studiengängen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang als der Psychologie Leistungen erbracht haben, die im Rahmen des Psychologie-Studiums anerkannt werden können, und sich gerne in Psychologie bewerben möchten, können Sie versuchen, die Zulassung als Quereinsteiger:in zu bekommen. Auch im Rahmen eines Auslandsstudiums können solche Leistungen erbracht werden und auf das Psychologie-Studium angerechnet werden. In der Regel erfolgt ein Quereinstieg aus fachlich nahestehenden Studiengängen (z.B. Sozialwissenschaften oder Psychologie auf Lehramt). Bewerbungsschluss zu einem Wintersemester ist der 15. September und zu einem Sommersemester der 15. März. Für Ihre Bewerbung müssen Sie Ihre bisher erbrachten Leistungsnachweise einreichen, die eine Überprüfung und ggf. Einstufung durch den Prüfungsausschuss der hiesigen Fakultät ermöglichen. Für die Bewerbung auf das zweite Fachsemester benötigen Sie mindestens 24 Kreditpunkte, die bei uns anerkannt werden können, für das dritte Semester mindestens 48 Kreditpunkte, die bei uns anerkannt werden können, und so weiter. Eine Einstufungsbescheinigung ist nicht notwendig; Ihre bisherigen Leistungen werden Ihnen anerkannt, sofern Sie einen Studienplatz bei uns erhalten.

Die Bewerbung muss fristgerecht online erfolgen. Die Chancen sind bedingt durch die Anzahl frei werdender Plätze in den Studiengängen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:


Zweitstudium und Internationale Bewerbung

Ein Zweitstudium liegt nur dann vor, wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich abgeschlossen haben und sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben. Damit ist nicht ein konsekutives Studium gemeint (Master nach dem Bachelor), sondern wenn Sie einen zweiten Bachelor oder einen zweiten Master in einem zulassungsbeschränkten Studiengang erwerben wollen. Haben Sie bereits einen Abschluss in einem anderen Studiengang und möchten ein Psychologiestudium aufnehmen, dann ist es für Sie ein Zweitstudium. Für Zweitstudienbewerber:innen stehen lediglich 3 % der Studienplätze zur Verfügung. Ihre Bewerbung muss sachlich begründet werden, da die Zulassung nach einem bestimmten Punktesystem vorgenommen wird. Ihr persönlicher Wert wird durch die Zusammenrechnung des Prüfungsergebnisses des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Wir empfehlen internationalen Bewerber*innen und Studierenden immer vorab mit dem Admission Office in Kontakt zu treten. Grundsätzlich gibt es einen Verfahrensunterschied zwischen Bewerber*innen und Studierenden aus dem EU-Ausland und dem Nicht-EU-Ausland. Zwischen Bewerber*innen und Studierenden aus dem EU-Ausland und denen aus Deutschland wird nicht unterschieden. Für Bildungsausländer*innen sind 7% der Studienplätze im 1. Fachsemester belegbar.

Weitere Auskünfte erhalten Sie hier:

Informationen für Internationale Bewerber*innen