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Promotion




Promotionsausschuss

Die wichtigsten Aufgaben des Promotionsausschusses sind: die Beschlussfassung über die Wahl des Doktorgrades sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren, auf Vorschlag der Kandidatin/des Kandidaten und nach Anhörung der vorgesehenen Gutachter:innen, Benennung der Gutachter:innen für die Dissertation und gegebenenfalls Anforderung weiterer Gutachten, die Benennung der Mitglieder der Prüfungskommission.

Der Promotionsausschuss besteht aus der Dekanin/dem Dekan als Vorsitzender:m und den Mitgliedern des Fakultätsrates mit Ausnahme der Vertreterin/des Vertreters der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und der Studierenden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.