Aktuelle Promotionsordnung der Fakultät für Psychologie 2024
Wenn Sie Ihre Promotion anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an Aenne Petersen (Tel.: +49 (0)234 32 24606, E-Mail: Dekanat11@rub.de).
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Alte Promotionsordnungen
Wichtigste Aufgaben des Promotionsausschusses sind:
Die Beschlussfassung über die Wahl des Doktorgrades sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren, auf Vorschlag des Kandidaten und nach Anhörung der vorgesehenen Gutachter, Benennung der Gutachter für die Dissertation und gegebenenfalls Anforderung weiterer Gutachten, die Benennung der Mitglieder der Prüfungskommission.
Der Promotionsausschuss besteht aus dem Dekan als Vorsitzendem und den Mitgliedern des Fakultätsrates mit Ausnahme des Vertreters der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studierenden. Der Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.